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Teststrategie des Landes

Teststrategie des Landes (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Teststrategie des Landes

Nachtrag vom 18.08.2022:

In der Woche vom 22.-26.08.2022 (Schutzwoche nach den Ferien) muss die Durchführung eines Coronaschnelltests am Montag, Mittwoch und Freitag über die bekannten Formulare nachgewiesen werden. Alternativ gilt eine nachvollziehbare Dokumentation des aktuellen und vollständigen Impfstatus´ oder ein aktuell noch gültiger Genesenennachweis (im Original zur Einsichtnahme vorzulegen). Die Kontrolle erfolgt zu Beginn des ersten Blockes. Es besteht die Möglichkeit, Tests unter Aufsicht in der Schule durchtzuführen, wenn die Einwilligung der Sorgeberechtigten schriftlich vorliegt. Bitte erscheinen Sie ggf. so zeitig, dass der Test unter Aufsicht vor dem Unterrichtsbeginn stattfinden kann!

In der Schutzwoche ist allen Personen der Zutritt zum Schulgelände untersagt, die die angegebenen Nachweise nicht umgehend erbringen können.

Zum Testkonzept des Landes.

 

Nachtrag vom 04.03.2022:

Die Testpflicht ist ab Montag (7.3.) wieder auf drei Tage je Schulwoche reduziert. Es wird dann wieder am Montag, Mittwoch und Freitag getestet. Das neue Testkonzept stellen wir zur Verfügung, sobald es in der entsprechenden Form vorliegt.

 

Nachtrag vom 10.02.2022:

Wie sie bereits in den Medien erfahren haben, soll ab der 7. Kalenderwoche an allen Werktagen getestet werden. Da mittlerweile die benötigten Covid-Schnelltests angekommen sind, kann dies auch umgesetzt werden. Ab dem 14.2.22 wird also an jedem Schultag getestet werden. Verpflichtend ist das Testen weiterhin für alle ungeimpften SchülerInnen und Arbeitskräfte. Verpflichtet sind auch diejenigen, deren positiver PCR-Test länger als 90 Tage her ist. In diesem Fall endet der Genesenenstatus. Grundsätzlich erhalten auch Schüler*innen, die testbefreit sind, die Möglichkeit, sich weiterhin mit schulischen Schnelltest auszustatten. Die Überprüfung findet ab dem 14.2.22 werktäglich im ersten Block nach dem bekannten Procedere statt.

Wir haben für Sie die aktualisierten Unterlagen und das neue Testkonzept des Landes am Ende dieser Meldung zum Download zur Verfügung gestellt.

 

Nachtrag vom 15.12.2021:

Im Downloadbereich (am Seitenende) sind nun die aktualisierten Formulare für das Testen, den Testnachweis etc. abrufbar.

 

Nachtrag vom 12.11.2021:

Das Testkonzept des Landes Brandenburg für den Betrieb der Schulen hat sich verändert. Ab der kommenden Woche finden die bekannten Tests am Montag, Mittwoch UND FREITAG statt. Ansonsten bleibt das Procedere unverändert. Wir erinnern nochmals daran, dass geimpfte Schüler*innen weiterhin Tests erhalten und freiwillig machen KÖNNEN um die Sicherheit weiter zu verbessern. Die aktuelaisierten unterlagen finden Sie unten auf dieser Seite.

 

Ergänzung vom 05.08.2021:

Das Testkonzept des Landes Brandenburg wird ab dem 09.08.2021 fortgeführt. Für alle Schüler*innen sind Montag und Mittwoch die einheitlichen Testtage. Die Tests sind vor den Ferien an alle Schüler*innen der 8.-12. Klasse ausgegeben worden, sodass alle Schüler*innen über Tests für die erste Schulwoche verfügen. Beachten Sie, dass am Montag nur sehr begrenzt Kapazitäten für das Nachtesten an der Schule vorhanden sind. Stellen Sie also bitte für einen ruhigeren Schulstart sicher, dass Sie bzw. Ihre Kinder getestet zur Schule kommen und den Nachweis über die Testdurchführung griffbereit haben. Alternativ können Sie auch die Teststellen des Landkreises nutzen oder einen beliebigen zugelassenen Covid-Schnelltest. Der Test darf zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht älter als 24 Std. sein.  Die aktualisierten Formulare stehen hier zum Ausdruck für Sie bereit:

 

1) Erklärung über die Abgabe von Selbsttests durch die Schule

2) Einverständniserklärung für die Durchführung in der Schule

3) Bescheinigung über die Durchführung des Tests

 

Sollten die Fromulare 1) und 2) bei Schüler*innen der Klasse 8-12 bereits in der Schule vorliegen, müssen sie NICHT neu ausgedruckt werden.

 

Geimpfte Schüler*innen können alternativ einen Impfnachweis (Impfausweis im Original oder digiatalen Impfnachweis) vorlegen. Genesene Schüler benötigen einen originalen Genesenennachweis eines niedergelassenen Arztes. Die Dokumente sind an den Testtagen mitzuführen. Um das Procedere zu vereinfachen, bitten wir darum, die Nachweise im Laufe der ersten Woche bzw. nach der Ausstellung im Sekretariat vorzulegen. Beachten Sie dazu auch die Ausführungen der aktuellen Umgangsverordnung (externer LINK) und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (externer LINK).

 

Für die Schüler*innen der Klasse 7 soll die Testung am Montag beginnen. Drucken Sie dazu die entsprechenden Formulare (oben) aus. Es besteht die Möglichkeit, am 6.8.21 zwischen 7 und 11 Uhr in der Schule anzurufen (Tel.: 035 44 3062) und dann Tests bis spätestens 13 Uhr in der Schule abzuholen. Sollten Sie Tests für andere Familien aus dem jahrgang 7 mitnehmen wollen, benötigen Sie dafür eine entsprechende (formlose) Vollmacht der Sorgeberechtigten. Natürlich können Sie auch jeden anderen zugelassenen Covid-Test verwenden, oder eine Teststelle nutzen. Ab Mittwoch sind die Regelungen der Teststrategie auch für die 7. Klassen ausnahmslos verbindlich.

 

Ergänzung vom 02.06.2021:

Ab dem 3.6.2021 endet die bisherige umfangreiche Dokumentationspflicht zu den Selbsttests in der Schule. Die Testpflicht bleibt bestehen. Ausnahmen bilden Schüler*innen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen können, die wenigstens 14 Tage zurück liegt. Dieser Nachweis (i.d.R. Impfpass) muss in der Schule im Original vorgelegt werden. Der Impfstoff muss in der EU zugelassen sein.

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen und Schüler,

 

in dieser Woche beginnen wir mit der Ausgabe der Selbsttests an die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern der Schule.

 

Seit dem 19.4. ist die zwingende Voraussetzung für die Teilnhame am Präsenzunterricht im Wechselmodus die Durchführung eines tagesaktuellen Tests. Beachten Sie bitte auch hier, dass der Start des Wechselunterrichts an den weiterführenden Schulen noch nicht terminiert ist.

 

Grundsätzlich sind zwei Möglichkeiten durch die Schule gegeben:

 

1. Sie führen den Test zuhause durch. Auf dem beigefügten Formular erhalten Sie die Möglichkeit, das Testergebnis auf der Rückseite zu dokumentieren. Beim Betreten der Schule erfolgt die Kontrolle der Selbstauskünfte durch eine aufsichtführende Person.

 

2. Sie führen den Test direkt nach Betreten der Schule in einem separaten Raum selbstständig durch. Dafür jedoch muss die Einverständiserklärung der Eltern vorliegen. Folgen Sie dazu dem Link.

 

- Bitte drucken Sie Sich die Formulare im Vorfeld schon zuhause aus, damit es keine unnötigen Verzögerungen gibt. -

 

3. Es liegt ein Test durch eine autorisierte Einrichtung, Praxis, Teststelle etc. vor, der nicht älter als 24 Std. ist. Hier finden Sie eine Übersicht der Testzentren im Landkreis Dahme-Spreewald (externer Link). Sonntags sind Testungen z.B. am Willy-Brandt-Platz in Schönefeld nach vorheriger Online-Anmeldung möglich.

 

Sollte kein Schnelltest erfolgen (können), z.B. weil entsprechende Dokumente nicht vorliegen, besteht keine Möglichkeit zur Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Prüfungen.

 

Die Testbescheinigungen werden wir immer montags und mittwochs abverlangen.

 

Es wird die Möglichkeit geben, die Tests in entsprechenden Zeitfenstern durch die Eltern gegen Unterschrift oder Minderjährige Schüler*innen mit entsprechender Vollmacht abholen zu lassen.

 

-  für die Gruppe A UND B der Klassenstufen 7-9 und 11 (an alle, die noch keinen Test holen konnten)

 

Die Ausgabe erfolgt am Mittwoch (28.4.) zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr über ein Fenster von Haus 2 in der Rathausstraße.

 

Bitte beachten Sie auch dort und aus Rücksicht auf die Kolleg*innen bei der Ausgabe die Maskenpflicht, bringen Sie sich ggf. einen Stift zum Unterschreiben mit und vermeiden Sie die Bildung von Grüppchen.

 

Eine Videoanleitung für den Test finden Sie unter dem folgenden externen LINK.

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.